Conditions of sale
ISCAR Austria GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand 2021
I. Gültigkeit der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
a. Für den Geschäftsverkehr mit Iscar Austria GmbH (im Folgenden: ISCAR, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Vertragspartner“ oder „Besteller“ genannt.
b. Diese Einkaufsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit unserem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
c. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Wir widersprechen ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäfts- bzw Einkaufbedingungen des Bestellers. Vom Besteller vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Inhalt und Abschluss der Lieferverträge
a. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
b. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vorher und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
c. Ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden zu fest abgeschlossenen Lieferverträgen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
d. Wir behalten uns sachlich gerechtfertigte Änderungen unserer Leistungsverpflichtungen vor, soweit diese nicht wesentliche, uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.
III. Preise
a. Die Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich als Nettopreise. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird aufgeschlagen und zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich ab Lager. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
b. Die in der Preisliste aufgeführten Preise sind unverbindliche Richtpreise.
c. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die von uns angebotenen Waren oder Dienstleistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
d. Sollten sich Lohn- oder Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc verändern, so sind wir berechtigt, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, die Preise entsprechend zu erhöhen. Gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat
III. Lieferfrist
a. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt bzw. bei Abholaufträgen die Versandbereitschaft angezeigt wird.
b. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Besteller uns für die Ausführung des Auftrages beizubringende Angaben und Unterlagen übergeben und ihm obliegende Verpflichtungen erfüllt hat.
c. Terminangaben und Liefertermine sind jedoch unverbindlich und gelten nur als Richtwert, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt werden. Ausgenommen von diesen Fristen sind Umstände, die auf höhere Gewalt, außerordentliche Zufälle, Feuer, Krieg, Seuche, große Überschwemmungen, Wetterschläge oder nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen der Zulieferer und Hersteller von uns oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereich von uns liegen, beruhen.
d. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass er Schadenersatzansprüche jedweder Art geltend machen kann oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
a. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung. Selbständige Teillieferungen darf der Vertragspartner nicht zurückweisen.
b. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller auf seine Kosten keine Weisungen gibt.
c. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht an den Besteller über , sobald die Sendung mit den Liefergegenständen an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen übergeben wird oder die Ware zur Abholung im Werk oder Lager bereitgehalten wird. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel. Der Besteller darf die Annahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
V. Zahlung
a. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.
b. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
c. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
d. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Außerdem sind wir berechtigt in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen.
e. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie ist gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ist ebenfalls ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets hierauf berufen.
b. Der Besteller darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und uns Abschnitte der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers.
c. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsganges zu verarbeiten und weiterzuveräußern.
d. Für den Fall, dass der Besteller die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstände gesicherten Forderungen ab und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretrung zu verständigen.
e. Der Besteller hat uns auf unser Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an wen er die Liefergegenstände weiterverkauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen über die abgetretene Forderung zu geben.
f. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an den Liefergegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Liefergegenstände zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
g. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt den Liefergegenstandes nach angemessener Nachfristsetzung von 2 Wochen herauszuverlangen und ist der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich h. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns überlassen. VII. Rücktrittsrecht a. Der Besteller kann vom Vertrag innerhalb einer Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
b. Die Ware ist an folgende Adresse zurückzuschicken:
ISCAR Austria GmbH
Im Stadtgut C2
4407 Steyr-Gleink
c. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen und hat dieser die Kosten direkt beim Transporteur oder Versanddienstleister zu bezahlen, widrigenfalls ISCAR die Rücksendekosten und sonstige daraus entstandene Kosten dem Besteller in Rechnung stellen wird. Die Rücksendung hat unter der Angabe von Auftragsnummer und Lieferdatum zu erfolgen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Bearbeitung nicht möglich und ist ISCAR berechtigt, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen. Der unrichtig geltend gemachte Rücktritt vom Vertrag gilt dann als nicht bei ISCAR eingelangt
d. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers und hat dieser die Einhaltung der Rücktrittsfrist nachzuweisen.
e. Die uns bei einem Rücktritt vom Vertrag anfallenden Bearbeitungskosten werden pauschal mit 20% des Warenwertes, mindestens jedoch mit EUR 30,00 berechnet und sind diese vom Besteller zu tragen.
f. Der Besteller hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
i. Waren, die Gebrauchsspuren oder sonstige Beschädigungen aufweisen
ii. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
iii. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
VIII. Gewährleistung und Mängelhaftung
a. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
b. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich, spezifiziert anzuzeigen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
c. Der Besteller hat uns die gerügten Liefergegenstände zuzusenden. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Es wird eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten vereinbart. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Bestellers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Soweit die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder wir dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen können, so sind wir berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) durchzuführen.
d. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Verbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
e. Schadenersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Verbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns gelten gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Vorliegen ist vom Besteller zu beweisen.
IX. Ausübung der Rechte des Bestellers
Befindet sich ISCAR in Verzug, hat der Besteller jedenfalls eine angemessene Frist zur Leistungserbringung von zumindest 4 Wochen zu setzen und dabei ausdrücklich mitzuteilen, ob er bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktritt oder dennoch am Vertrag festhält. Nach verstreichen dieser Frist und Nichteinhaltung durch ISCAR hat der Besteller ISCAR binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob dieser weiterhin am Vertrag festhält und allenfalls Schadenersatz geltend macht oder vom Vertrag zurücktritt. Sofern der Besteller binnen 2 Wochen nach Verstreichen der Nachfrist keine Erklärung abgibt, ist der Besteller zum Festhalten am Vertrag verpflichtet und besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige aus dem Verzug entspringende allfällige Ansprüche oder Rechte.
X. Haftung
ISCAR haftet nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schuldhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Besteller gekauften Ware oder Dienstleistung. Eine Haftung für leichtes Verschulden bei Sachschäden wird ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Besteller Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Besteller beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell aus Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die dem unternehmerischen Besteller gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine Regresshaftung iSd § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Eine Haftung für Schäden, welche auf Umständen beruhen, die durch höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen unserer Zulieferer oder Hersteller oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, hervorgerufen werden, wird ausgeschlossen.
XI. Rücktritt und Entschädigung für nicht ausgeführte Bestellungen
a. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
b. Wenn wir aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten, oder wenn die Bestellung aus derartigen Gründen nicht ausgeführt wird, sind wir berechtigt vom Besteller Schadenersatz zu fordern. Dieser beträgt zumindest 10% des Kaufpreis.
XII. Eigentums- und Urheberrechte aus Unterlagen
Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und andere Unterlagen bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung anderen Personen ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Sie sind uns auf unser Verlangen einschließlich aller eventuell gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben, auf elektronischem Wege hergestellte oder erhaltene gespeicherte Kopien sind zu löschen. Das Urheberrecht an den Unterlagen verbleibt bei uns.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
a. Erfüllungsort ist der Sitz von ISCAR, in Steyr.
b. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
c. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von ISCAR Austria GmbH, in Steyr, vereinbart.
d. Diese Geschäftsbedingungen und die unter Einbezug dieser Geschäftsbedingungen abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
XIV. Mindest-Bestellstückzahl:
Die Mindest-Bestellstückzahl ist abhängig von der Verpackungseinheit. Die Mindest-Bestellstückzahl ist im Web Shop und/oder in den Angeboten angeführt.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Webshop
Stand 2026
1. Allgemeines
Einkäufe im Webshop (https://webshop.iscar.at/) der ISCAR Austria GmbH können nur durch Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG getätigt werden. Bestellungen über den Webshop (https://webshop.iscar.at/) der ISCAR Austria GmbH sind ferner ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG möglich, die über einen Amts- oder Firmensitz oder über eine Niederlassung bzw. Zweigniederlassung in Österreich verfügen.
Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Webshop der ISCAR Austria GmbH sowie die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ISCAR Austria GmbH als vereinbart. Der Besteller hat die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Bestellvorgangs einzusehen, zu speichern und auszudrucken.
Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und sie über den Webshop zustande kommen.
2. Inhalt und Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Vertragsabschluss („Bestellung“) dar. Durch Betätigen des Buttons „Bestellen“ stellt der Besteller ein verbindliches Angebot zur Bestellung der auf der Bestellseite gelisteten und durch ihn ausgewählten Waren ab. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme oder Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. Soweit nach Abschluss des Bestellvorgangs dem Besteller eine automatisch erstellte elektronische Nachricht übermittelt wird, erfolgt dies lediglich zur Dokumentation, dass die Bestellung des Bestellers beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebotes auf Vertragsabschluss dar. Eine Verpflichtung der ISCAR Austria GmbH zur Vertragsannahme besteht nicht. Bei einer Verweigerung der Annahme des Angebotes auf Vertragsabschluss wird der Kunde binnen angemessener Frist über diesen Umstand informiert.
Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche, uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.
3. Haftung
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Shops.
4. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte nach Vertragsabschluss die bestellte Ware nicht mehr bei ISCAR Austria GmbH verfügbar sein, kann ISCAR Austria GmbH eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Sofern bereits Zahlungen durch den Kunden geleistet wurden, wird ISCAR Austria GmbH diese rückerstatten.
5. Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutz
Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen über den Webshop (personenbezogene) Daten des Bestellers. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung, des Datenschutzgesetzes (DSG) und Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ohne Einwilligung des Bestellers werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Bestellers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Bestellers werden wir Daten des Bestellers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
Personenbezogene Daten, die uns über unseren Webshop mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, und soweit sie nicht handels-, steuerrechtlichen oder anderen rechtlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
Dem Besteller steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder diese einzusehen. Anfragen können schriftlich an [email protected] gerichtet werden.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der ISCAR Austria GmbH verwiesen (https://webshop.iscar.at/content/page/returnspolicy), die auch für Bestellungen im Webshop gilt.
6. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand August/2021sowie die Datenschutzerklärung der ISCAR Austria GmbH.
ISCAR Austria GmbH
